Steuerliche Vorteile bei Gebäudesanierung
Die Koalition hat sich auf der 4. Sitzung des Klimakabinetts auf einige zentrale Klimaschutz-Maßnahmen geeinigt. Bei selbstgenutztem Eigentum soll diese ab 2020 in Ergänzung zur bereits bestehenden Förderung eingeführt werden.
Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaflen profitieren. Gefördert werden alternativ zu bisherigen Förderprogrammen auch Einzelmaßnahmen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als förderwürdig eingestuft werden. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau neuer Fenster sowie das Dämmen von Dächern und Außenwänden. Wer beispielsweise alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld verteilt über 3 Jahre um 20 % der Kosten mindern.
Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Es genüge dann, einen Antrag für Effizienzmaflnahmen und Erneuerbare Energien einzureichen. Weiterhin wird eine Erhöhung der Mittel in Aussicht gestellt. Um die unterschiedlichen Effizienzhausstufen bei Wohngebäuden zu erreichen, sollen bei umfassenden Sanierungen die bisherigen Fördersätze um 10 Prozent-Punkte erhöht werden.
Die Gebäudeeffizienzstrategie der Bundesregierung werde noch konsequenter auf das Ziel der CO2-Reduktion ausgerichtet sein also klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050. Im Rahmen der KfW-Förderung wolle man die Investitionen weiterer Adressaten durch Zuschüsse fördern: z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen oder Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld.
März 2020